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Newsletter 263

Liebe Gastfamilien, liebe Ukrainehelfer und Ukrainehelferinnen,

eine wichtige Info für euch, bitte genau durchlesen und mit euren Schützlingen bearbeiten:

Seit gestern geht ein Serienbrief vom JC (in Deutsch und Ukrainisch) an die Personen raus, die eine Fiktionsbescheinigung oder elektronischen Aufenthaltstitel nach § 24 haben und bereits Leistungen der Asylbewerberleistungsstelle bekommen. Das sind ca. 60% der registrierten Personen, ca. 40 % der Anträge sind noch in Bearbeitung im LRA.

Beiliegend ist ein Hauptantrag (s. Anhang), der muss für jede Bedarfsgemeinschaft ausgefüllt und an das Jobcenter geschickt werden (leider gibt es ihn nur auf Deutsch.).

Auf dem Begleitschreiben zum Hauptantrag ist ein QR Code, über den direkt ein Termin zur persönlichen Vorsprache  im Jobcenter gebucht werden kann.

Bei diesem Termin werden dann evtl. weitere Ergänzungen oder nötige Unterlagen geprüft und aufgenommen. Bitte also unbedingt einen Termin vereinbaren.

Um einen möglichst schnellen Übergang zum Jobcenter zu erreichen, macht es Sinn, schon jetzt den Antrag zu stellen, wenn eine Fiktionsbescheinigung vorliegt.

Trotzdem wird es beim Übergang sehr wahrscheinlich zu finanziellen Engpässen kommen, weil das LRA nicht mehr zahlt und das JC noch nicht, weil der Antrag noch bearbeitet wird.

Deshalb sollten die wenigen Leistungen, die über das LRA ausgezahlt werden, so gut es geht, gespart werden.

Mit der Antragstellung beim JC erfolgt die Krankenkassenwahl. Wenn der Antrag beim JC eingegangen ist, meldet das JC die Person der Krankenkasse, bei der diese versichert werden möchte (lt. Auskunft der AOK). Daraufhin nimmt die Krankenkasse Kontakt zum Interessenten auf, schickt ihm den Antrag, den er für die Aufnahme in die Krankenkasse ausfüllen muss.

Im Anhang ist eine Übersicht mit 7 hier vor Ort üblichen Krankenkassen, auf der angekreuzt werden soll, welche Krankenkasse gewählt wird.

Da es von der AOK eine Geschäftsstelle in Aibling gibt, würde ich die nutzen.

Im Antrag wird auch die Rentenversicherungsnummer erfragt. Diese kann man mit einem formlosen Antrag bekommen. Bitte Meldebescheinigung + ukrainischen Ausweis/Pass + den deutschen Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung mitschicken, alles in Kopie.

Die Adresse ist Deutsche Rentenversicherung Aventinstr. 2, 83022 Rosenheim.

Den Antrag beim JC kann man erst einmal ohne die Rentenversicherungsnummer eineichen und nachreichen, wenn sie da ist.

Für Geflüchtete im Rentenalter (Antragstellung nach SGB XII)  ist nicht das Jobcenter für die Antragstellung zuständig, sondern das Sozialamt im Landratsamt!

Grundsätzlich gilt hier ab 66 Jahren. Mit dem Sozialamt konnten wir bisher noch nicht klären, wann sie Formulare verschicken oder ob man schon einen Antrag stellen kann.

Diese Informationen sind auf dem heutigen Stand, alles kann sich jederzeit wieder ändern!

Bei Rückfragen könnt ihr euch auch jederzeit an Carmen Bichler oder Silke Wilz (Diakonie Rosenheim) wenden – Kontaktdaten und Arbeitszeiten seht ihr unten.

Ich wünsche euch ein schönes WE – liebe Grüße Petra

Kreis Migration Bad Aibling e.V.