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Newsletter 214

Liebe Patinnen und Paten, liebe Aktive!

Am Donnerstag, den 25.2.., findet unsere nächste Vorstandssitzung statt. Falls ihr Fragen oder Anregungen haben solltet, dann meldet euch bitte bei uns. Und es gibt einen neuen Infobrief des Bayrischen Staatsministeriums!

Auch zu Corona-Zeiten trifft sich der Vorstand regelmäßig, allerdings nur virtuell!

Wegen der Corona-Regeln trifft sich der Vorstand weiterhin im virtuellen Raum.

Die nächste Vorstandssitzung findet am Donnerstag, 25.02.2021, statt!

Fragen an den Vorstand?

Wenn ihr Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen habt, dann könnt ihr euch jederzeit an den Vorstand wenden!

Wir werden eure Rückmeldungen in der Vorstandssitzung besprechen und auch beantworten.

Meldet euch telefonisch bei einem der Vorstände, oder schreibt eine Mail an uns!

petra@kreis-migration-bad-aibling.de

Wie umgehen mit Querdenkern, Corona-Leugnern, Impfgegnern usw.?

Falls ihr auch Leute in eurem Umfeld haben solltet, mit denen es gerade schwierig ist über Corona zu reden, lest doch den Artikel der Süddeutschen Zeitung im Anhang! Ich fand ihn sehr gut!

Danke Beate für den Tipp!

Und auch eine Broschüre gibt es zu diesem Thema: https://www.sonntagsblatt.de/artikel/broschuere-gibt-tipps-im-umgang-mit-querdenkern-und-anderen

Infobrief des Bayerischen Staatsministerium des Innern für Integration

Anbei sende ich euch den aktuellsten 15. Infobrief, vom 18.02.2021, des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Und hier eine kleine Zusammenfassung über die zentralen Punkte:

Integrations- und Berufssprachkurse und weitere Integrationsangebote und -projekte
  • Ab dem 22. Februar 2021 wird die Durchführung von Berufssprachkursen, als Maßnahmen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m in Präsenzform wieder zulässig sein (gilt für Landkreise und Kreisfreistädte mit Inzidenz unter 100 – Rosenheim ist aktuell weit unter 100)
  • Nach Mitteilung des StMGP gilt dies auch für die Integrationskurse des BAMF
  • Sonstige Integrations- oder Erstorientierungsangebote, die in Form von Veranstaltungen stattfinden (z. B. Kursreihe Leben in Bayern, Erstorientierungskurse), bleiben als außerschulische Bildungsangebote als Präsenzveranstaltungen untersagt à Digitale Formate können weiterhin stattfinden
  • Nachhilfeunterricht bereitet auf den Schulabschluss vor und ist damit begleitend zur Schule eine Vorstufe zur Berufsausbildung à für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Schulen ab dem 22. Februar 2021 bei Einhaltung der Hygienevorschriften
Nächtliche Ausgangsbeschränkung
  • Die landesweite nächtliche Ausgangssperre wurde aufgehoben
  • Wenn 7 Tage Inzidenz wieder auf über 100 steigt, dann ist  von 22 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb der Unterkunft untersagt
Maskenpflicht
  • Besuche in den Asylunterkünften und Übergangswohnheimen sollen weiterhin lediglich in Ausnahmefällen, z. B. bei engen Familienangehörigen, erlaubt werden.
  • Für die Besucher gilt innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Übernachtungen sowie Besuche aus dem Ausland sind generell nicht zulässig.
  • Flüchtlings- und Integrationsberatern, weiteren Mitarbeitern der Wohlfahrtsverbände und mit diesem Personenkreis vergleichbar tätigen Ehrenamtlichen oder Rechtsberatern unter Einhaltung der geltenden Hygienekonzepte und dem bislang praktizierten Verfahren zur Kontaktdatenerfassung, das Betreten der Einrichtungen grundsätzlich weiterhin gestattet.

Innerhalb der Einrichtung gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Ich wünsche euch einen schönen, sonnigen Sonntag!

LG Petra

Kreis Migration Bad Aibling e.V.